Roehn-Gesunde-Steuerberatung-Aktuelles

Aktuelles

Aktuelle Gesetzesänderungen und Branchen-News stehen für die Optimierung Ihrer Betriebs- oder Praxisabläufe unter unserer Beobachtung und diese finden Sie hier zusammengefasst.

Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel

Die Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben zur Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel (§ 15 Abs. 4 UStG) aktualisiert. Relevant ist das für gemischt genutzte Leistungen – also z. B. wenn Praxen oder MVZ sowohl umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten. Wichtig: Nur wenn kein besserer Schlüssel möglich ist, darf der Gesamtumsatzschlüssel angewendet werden – und der daraus resultierende Prozentsatz ist auf volle Prozent aufzurunden. In der Praxis bedeutet das: Die Vorsteueraufteilung muss möglichst präzise erfolgen – und spätestens in der Jahreserklärung korrekt angepasst werden.

 

Quelle: Bundesfinanzministerium

Seit 2020 haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ihre Beiträge bis zu 3 Jahre im Voraus zu zahlen (vormals nur für 2,5 Jahre). Durch die Vorauszahlung von 36 Monatsbeiträgen auf einmal können privat Versicherte rund 2.500 Euro an Einkommenssteuer sparen – und das völlig legal. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig Ihre finanzielle Planung zu optimieren.

 

Quelle: Haufe Verlag

Du denkst bei der WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER
an deine STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER? 🤔 Gar nicht so schlecht!

Seit 2008 gibt es für alle Bürger:innen in Deutschland bereits die STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER und ab Herbst 2024 wird es dann eine eigene Nummer für alle Unternehmer:innen und Freiberufler:innen geben – nämlich die WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER! Kurz: W-IdNr.

➡️ Durch sie soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden.
➡️ Gehst du mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nach, erhältst du auch mehrere W-IdNr.
➡️  Die W-IdNr. wird von der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Dies erfolgt stufenweise und automatisch! Du musst sie nicht extra beantragen!
➡️ Ziel der Einführung dieser W-IdNr. ist es, Bürokratismus abzubauen!

✅ Aufwand auf Seiten der Unternehmen wie auch der Verwaltungen soll reduziert werden. Auch die Qualität der erfassten Daten soll sich dadurch verbessern.

Mehr Infos über den AUFBAU der W-IdNr. oder die VERGABE IN STUFEN u.v.m. findest du auf der Website der Bundeszentralamts für Steuern.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

IHR THEMA IST UNSER THEMA

In unserer Röhn Privatakademie führen wir Seminare zu Ihren aktuellen Themen durch. Mehr Themen finden Sie auf der Website unserer Röhn Privatakademie.

BELIEBTES THEMA
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