Aktuelles
Aktuelle Gesetzesänderungen und Branchen-News stehen für die Optimierung Ihrer Betriebs- oder Praxisabläufe unter unserer Beobachtung und diese finden Sie hier zusammengefasst.
Steuerersparnisse durch Vorauszahlung Ihrer PKV-Beiträge
Seit 2020 haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ihre Beiträge bis zu 3 Jahre im Voraus zu zahlen (vormals nur für 2,5 Jahre). Durch die Vorauszahlung von 36 Monatsbeiträgen auf einmal können privat Versicherte rund 2.500 Euro an Einkommenssteuer sparen – und das völlig legal. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig Ihre finanzielle Planung zu optimieren.
Quelle: Haufe Verlag
Die WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER ab Herbst 2024
Du denkst bei der WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER
an deine STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER? 🤔 Gar nicht so schlecht!
Seit 2008 gibt es für alle Bürger:innen in Deutschland bereits die STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER und ab Herbst 2024 wird es dann eine eigene Nummer für alle Unternehmer:innen und Freiberufler:innen geben – nämlich die WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER! Kurz: W-IdNr.
➡️ Durch sie soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden.
➡️ Gehst du mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nach, erhältst du auch mehrere W-IdNr.
➡️ Die W-IdNr. wird von der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Dies erfolgt stufenweise und automatisch! Du musst sie nicht extra beantragen!
➡️ Ziel der Einführung dieser W-IdNr. ist es, Bürokratismus abzubauen!
✅ Aufwand auf Seiten der Unternehmen wie auch der Verwaltungen soll reduziert werden. Auch die Qualität der erfassten Daten soll sich dadurch verbessern.
Mehr Infos über den AUFBAU der W-IdNr. oder die VERGABE IN STUFEN u.v.m. findest du auf der Website der Bundeszentralamts für Steuern.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Wachstumschancengesetz
Nach langem Ringen hat der Bundesrat am 22.03.2024 dem WACHSTUMSCHANCENGESETZ zugestimmt. Am 27.03. folgte die Verkündung.
Es gibt einige Änderungen – hier ein paar Stichworte die wir Ihnen gern im Gespräch näher erläutern:
- Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
- Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2025 angeschafft werden
- Geschenke für Geschäftspartner jetzt bis zu 50 Euro, statt bisher bis zu 35 Euro
- private Veräußerung
- Änderung § 34a Begünstigung nicht entnommener Kredite
- Umsatzsteuer
- Abgabenveräußerung
Wir beraten Sie gern zu den einzelnen Themen!
Quelle: Haufe Verlag
Änderung Arbeitszimmer
Bisher konnten Selbständige ihr häusliches Arbeitszimmer bei fehlenden häuslichen Tätigkeitmittelpunk mit bis zu 1250 € als Betriebsausgaben abziehen. Dies setzte voraus, dass kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stand. Nun können nur noch „Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben“ die Raumkosten abziehen.
- Entweder mit einer Jahrespauschale von 1250 € oder
- Den tatsächlichen Aufwendungen.
- Der Arbeitsraum muss ein für sich selbständig zu bewertender abgetrennter raum sein.
- Für den Rest gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag bis maximal 1260€. Diese kann abgezogen werden sofern keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde und die Arbeit von zuhause aus erledigt wird.
Quelle: Haufe Verlag
Kleinunternehmerregelung 2024
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € umsatzsteuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt. Es ist keine Rechtsform, aber man profitiert von einer besonderen steuerlichen Regelung, der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
ZUR INFO:
- Zusatz auf Rechnung „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. “
- Wer trotz Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer ausweist schuldet diese auch.
- Achtung: Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlicher Erwerb, Steuerschuldumkehr nach §13b UStG sind davon getrennt zu beurteilen.
Quelle: Haufe Verlag
Inflationsausgleichgesetz beschlossen
Am 1.1.2024 trat der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft. 15 Milliarden Euro Steuererleichterungen für die Bürger/innen der Bundesrepublik.
- Höherer Grundfreibetrag
- Höherer Kinderfreibetrag
- Weitere Entlastung beim Einkommensteuertarif
- Höhere Freigrenze beim Soli
– Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von nunmehr 11.604 Euro (nach 10.908 Euro in 2023).
– Mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro steigt der Steuertarif gemäß dem linear-progressiven Tarif bis auf 42 Prozent an.
– Der Beginn des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent wurde für 2023 von 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben, ab 2024 wird er erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben.
– Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt unverändert ab einem Einkommen von 277.826 Euro.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de
MoPeg (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht) ab 01.01.2024
Mit diesem Gesetz ergeben sich bedeutende Neuerungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):
- Nur gesellschaftsrechtliche Auswirkungen keine ertragssteuerlichen Auswirkungen , wonach die Gesellschafter einer GbR immer noch das steuerliche Vermögen zur Gesamthand hat.
- GbR kann gesellschaftsrechtliches Vermögen haben
- Sie kann ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dies ist notwendig, um über ihre Grundstücksrechte verfügen und Grundeigentum oder (sonstige) Grundstücksrechte erwerben bzw. veräußern zu können.
Quelle: Haufe Verlag
E-Rezept wird verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Rezept eine verpflichtende Anwendung!
Das bedeutet, dass Praxen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ab sofort elektronisch verordnen müssen. Es drohen Abschläge bei der TI-Pauschale, sollten Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht zum Jahreswechsel eingespielt haben.
TI-Pauschale ist abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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